Norbert Smietanka

Bera­tung für Arbeits­si­cher­heit, Gefahr­gut und Not­fall­ma­nage­ment

Pra­xis­na­he Unter­stüt­zung für Unter­neh­men bei der Umset­zung gesetz­li­cher Anfor­de­run­gen.

Ich unter­stüt­ze Unter­neh­men dabei, Anfor­de­run­gen aus Arbeits­si­cher­heit, Gefahr­gut­recht und Stör­fall­vor­sor­ge ver­ständ­lich zu struk­tu­rie­ren und im Betriebs­all­tag umzu­set­zen.

Über mich

Mehr als 30 Jah­re Füh­rungs­er­fah­rung – davon über 20 Jah­re in der Hafen­wirt­schaft: Heu­te unter­stüt­ze ich Unter­neh­men dabei, kom­ple­xe Anfor­de­run­gen aus dem Umwelt- und Arbeits­schutz­recht sicher, effi­zi­ent und pra­xis­nah umzu­set­zen.

Mein Fokus liegt auf Risi­ko­ana­ly­sen (Bow-Tie, HAZOP), Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren nach BImSchG sowie Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen nach ArbSchG – ein­schließ­lich psy­chi­scher Belas­tun­gen. Ich hel­fe dabei, Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen und trag­fä­hi­ge Lösun­gen zu eta­blie­ren.

Zudem über­neh­me ich die Auf­ga­ben als Stör­fall- und Gefahr­gut­be­auf­trag­ter für Stra­ße, Schie­ne, See und Bin­nen­schiff.

Arbeits­wei­se

Die Unter­stüt­zung erfolgt bera­tend und pra­xis­ori­en­tiert.
Emp­feh­lun­gen wer­den auf Grund­la­ge der gel­ten­den Vor­schrif­ten sowie aner­kann­ter
Regeln der Tech­nik ent­wi­ckelt und auf die jewei­li­ge Unter­neh­mens­si­tua­ti­on abge­stimmt.
Die Ver­ant­wor­tung für Ent­schei­dun­gen und Umset­zung ver­bleibt beim Auf­trag­ge­ber.

Typi­sche Her­aus­for­de­run­gen im Unter­neh­men

Vie­le Unter­neh­men ste­hen vor ähn­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen:

Eine kla­re Struk­tur hilft, Anfor­de­run­gen trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar umzu­set­zen.

Bera­tungs­leis­tun­gen

Arbeits­si­cher­heit

Ich unter­stüt­ze Unter­neh­men bei der struk­tu­rier­ten Umset­zung von Anfor­de­run­gen im Arbeits­schutz.

Leis­tun­gen

Gefahr­gut

Der Umgang mit Gefahr­gut erfor­dert eine kla­re Orga­ni­sa­ti­on und nach­voll­zieh­ba­re Abläu­fe.

Leis­tun­gen

Not­fall­ma­nage­men­t/­Stör­fall- und Anla­gen­si­cher­heit

Betrie­be die mit gefähr­li­chen Stof­fen umge­hen, müs­sen beson­de­re Anfor­de­run­gen an Risi­ko­be­wer­tung und Orga­ni­sa­ti­on erfül­len.

Leis­tun­gen

Für wen ist die Bera­tung geeig­net?

Die Bera­tung rich­tet sich ins­be­son­de­re an:

Kon­takt

Ger­ne bespre­che ich Ihr Anlie­gen in einem kur­zen Erst­ge­spräch.
Schil­dern Sie kurz Ihre Fra­ge­stel­lung – ich mel­de mich zeit­nah bei Ihnen zurück.

    Hin­weis

    Die ange­bo­te­nen Leis­tun­gen erfol­gen in Form von Bera­tung und fach­li­cher Unter­stüt­zung.
    Die Umset­zung emp­foh­le­ner Maß­nah­men sowie die Ein­hal­tung gesetz­li­cher Anfor­de­run­gen lie­gen in der Ver­ant­wor­tung des jewei­li­gen Unter­neh­mens.